Hinweis auf OS-Plattform
Nach den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (kurz „ODR-Verordnung“) haben Händler und Dienstleister, die im Fernabsatz agieren, einen Hinweis auf die Plattform zur Online-Beilegung eines Konfliktes zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher zu erteilen.
Konkret besagt Art. 14 ODR Verordnung: „In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Webseiten einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adressen an.“
Link zur OS-Plattform
Der von der EU-Kommission bekannt gegebenen – Link (Verweis auf die ODR Verordnung zur Online-Streitbeilegung) lautet
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Informationen zur
Online-Streitbeilegung
Die Online-Streitbeilegungsplattform (kurz „OS-Plattform“) als Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer, welche aus online geschlossenen Rechtsgeschäften erwachsene Streitigkeiten
außergerichtlich beilegen möchten, ist unter dem folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/