Hinweis auf OS-Plattform

 

Nach den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (kurz „ODR-Verordnung“) haben Händler und Dienstleister, die im Fernabsatz agieren, einen Hinweis auf die Plattform zur Online-Beilegung eines Konfliktes zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher zu erteilen.

Konkret besagt Art. 14 ODR Verordnung: „In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Webseiten einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adressen an.“

 

Link zur OS-Plattform

 Der von der EU-Kommission bekannt gegebenen – Link (Verweis auf die ODR Verordnung zur Online-Streitbeilegung) lautet

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die Online-Streitbeilegungsplattform (kurz „OS-Plattform“) als Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer, welche aus online geschlossenen Rechtsgeschäften erwachsene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten, ist unter dem folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/